Mitgliedschaft im Albatros

Eintritt:
Grundsätzlich kann man unserem Verein jederzeit beitreten. 
Zur Anmeldung kann man uns auf unserer Vereinsversammlung, die jeden 2. Dienstag jeden Monats, um 20.00 Uhr, im Taubenschlag in Friedrichsdorf stattfindet, besuchen und dort die Anträge ausfüllen.

Die Mitgliedschaft beginnt, wenn die Bestätigung durch unseren Kassierer eingegangen ist. Vorher besteht kein Versicherungsschutz !!
Die Zahlung des Beitrags erfolgt grundsätzlich über eine Einzugsermächtigung. Eine andere Zahlweise ist leider nicht möglich.

Mitgliedschaft:

Der Gesamtbeitrag besteht aus dem Albatros Beitrag + DMFV Beitrag + Zusatzversicherung (wir empfehlen Form 2) Erwachsene: Jugendliche:
Albatros Aufnahmegebühr: 100,00 Euro 0,00 Euro
Albatros Beitrag aktiv: 35,00 Euro 18,00 Euro
Albatros Beitrag passiv: 35,00 Euro Beitragsfrei
DMFV Aufnahmegebühr: 3,00 Euro 1,50 Euro
DMFV Versicherung (Wurde für Erwachsene 2007 durch die MwSt-Erhöhung um 3% erhöht): 42,00 Euro 12,00 Euro
DMFV Zusatzversicherung Form 2: 14,36 Euro 14,36 Euro
DMFV Zusatzversicherung Form 3: 17,44 Euro 17,44 Euro

Erläuterung der Zusatzversicherung   (Aktuell immer auf der DMFV Homepage)
nach Form II / € 14,36 p.a.
Deckung: Pauschal € 1,5 Mio für Personen- und/oder Sachschäden .

nach Form III / € 17,44 p.a.
Deckung: Pauschal € 3,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden.

Für Form II und III gilt:
Die Zusatzversicherung gilt auf allen Modellfluggeländen weltweit und auf Gelände außerhalb von Modellflugplätzen.
Vereinshaftpflicht-Deckungssumme € 1,5 Mio

Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung € 150,-

Bei Schäden über 2.500 € beträgt der Selbstbehalt allerdings laut Vertrag 10 % der Regulierungsumme !
Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.

Austritt:
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jährlich möglich.

Die schriftliche Kündigung muss bis spätestens 15. September jedes Jahres bei unserer Postanschrift eintreffen, um für das folgende Jahr wirksam zu werden.